Familienbeitrag für Kinder kann bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden. Danach ist der Beitrag aus Zeile 2 oder 3 fällig. Zu einer Familie gehört mindestens ein Erziehungsberechtigter als Mitglied.
Bei Veränderungen der Beitragshöhe (z.B. aktiv wird passiv – oder das Mitglied wird Rentner) ist das Mitglied selbst für die Mitteilung an die Mitgliederverwaltung des SC (Stefan Frilling, ​e-mail: stefanfrilling@web.de ) verantwortlich.
Für Schüler, Auszubildende oder Studenten über 18 Jahren: Es sind dem Eintrittsformular entsprechende Nachweise und Bescheinigungen beizufügen, um den günstigeren Mitgliedsbeitrag zahlen zu dürfen. Nach Ablauf der Bescheinigungen sind unaufgefordert ggf. weitere Nachweise zur Erlangung des ermäßigten Beitrags vorzulegen.